Wettanbieter mit Krypto: Was in Deutschland möglich ist und was nicht
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Stand: Oktober 16, 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Auf den ersten Blick wirkt die Frage einfach: Wer nimmt Bitcoin, Ether oder USDT für eine Sportwette? In Deutschland verläuft die Antwort über das Zahlungsmittel, nicht über die Wette selbst. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 schreibt in § 6b Absatz 4 vor, dass Ein- und Auszahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem Verpflichteten des Geldwäschegesetzes erfolgen dürfen. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Da Kryptowährungen am Ausgang der Transaktion nicht einem namentlich geführten Bankkonto zugeordnet werden können, fällt der Bitcoin-Knopf bei jedem Inhaber einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis durch. Was auf dem Markt als „Wettanbieter mit Krypto“ beworben wird, sind ausnahmslos Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Sie sitzen in Curaçao, Anjouan oder auf Malta, sind nicht an OASIS angeschlossen, nicht an die LUGAS-Limitdatei, und sie zahlen Steuern und Spielerschutz an niemanden in Deutschland.
Die zehn in diesem Artikel betrachteten Anbieter decken das gesamte Spektrum ab. Sechs davon stehen auf der GGL-Whitelist und nehmen kein Krypto, vier sind Offshore und nehmen Krypto. Die entscheidende Frage für Spieler ist nicht „wer akzeptiert Bitcoin“, sondern „welchen Schutz verliert man, wenn man auf den Offshore-Pfad wechselt“.
Wettanbieter mit Krypto im Vergleich
Die folgende Übersicht sortiert zuerst nach Erlaubnisstatus. Alle Angaben zur Whitelist stammen aus dem Stand vom 2. Oktober 2026, den die GGL selbst veröffentlicht. Eine Whitelist-Erlaubnis trägt ein Ausstellungsdatum, aber kein Enddatum; das Enddatum ergibt sich aus der gesetzlichen Laufzeit von fünf Jahren für eine Ersterlaubnis nach § 4c Abs. 1 GlüStV, ist auf der Liste aber nicht ablesbar.

| Marke | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| Betway | GGL-Whitelist | Betway Limited | 09.03.2021 |
| Wettarena | GGL-Whitelist | I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
| MERKUR BETS | GGL-Whitelist | Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| Interwetten | GGL-Whitelist | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| DAZN Bet | GGL-Whitelist | DZBT Operations Limited | 22.08.2023 |
| bwin | GGL-Whitelist | bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Allyspin | nicht auf der Whitelist | k. A. (Curaçao) | – |
| 22Bet | nicht auf der Whitelist | k. A. (Curaçao) | – |
| Playzilla | nicht auf der Whitelist | k. A. (Curaçao) | – |
| Sportaza | nicht auf der Whitelist | Regierung der Autonomen Insel Anjouan (laut Eigenangabe) | – |
Die Tabelle trennt sauber: Wer eine Sportwetten-Erlaubnis der GGL hat, kann nach dem Stand der Liste vom 2. Oktober 2026 kein Krypto als Zahlungsmittel anbieten. Wer Krypto anbietet, hat keine GGL-Erlaubnis. Eine mittlere Position gibt es nicht.
Was Kryptowährungen im Sportwetten-Markt sind
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Bitcoin, Ether, USDT und Tonnen weiterer Token fallen darunter. Für die Wettbranche zählt eine Eigenschaft: Eine Transaktion von Wallet zu Wallet hinterlässt in der Blockchain eine Pseudonymadresse, nicht den bürgerlichen Namen des Senders. Das ist nicht „anonym“ im strengen Sinn — jede Transaktion lässt sich bis zu ihrem ersten Eingang zurückverfolgen, und Börsen verknüpfen Adresse und Person bei der Kontoeröffnung. Es ist aber pseudonym, und genau diese Zuordnung zu einer Person fehlt am Ausgang der Wetttransaktion.

Das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 02.03.2020, zuletzt geändert am 25.09.2023, beschreibt das Kryptoverwahrgeschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln und stellt es unter Erlaubnispflicht nach § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG. Wer also in Deutschland Krypto für andere verwahrt, braucht eine BaFin-Erlaubnis. Die MiCAR-Verordnung regelt seit 2023 die Zulassungspflicht für Kryptowerte-Dienstleister (CASP) EU-weit, und in Deutschland erteilt die BaFin die Zulassung. Beide Regime antworten auf Banken- und Verwahrfragen, nicht direkt auf Glücksspiel.
Das ist auch der Grund, warum die Whitelist-Logik eine andere ist: Das Glücksspielrecht beantwortet nicht, was Krypto ist, sondern wie gezahlt werden darf. § 6b Absatz 4 GlüStV fordert ein Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem Geldwäsche-Verpflichteten. Eine Wallet ist kein Zahlungskonto im Sinne des Geldwäschegesetzes. Damit ist der Pfad, an dessen Anfang eine Wette steht, formal ausgeschlossen.
Warum kein GGL-Anbieter Krypto nimmt
Die Mechanik, die Krypto aussperrt, ist nicht die Lizenz, sondern die Anforderung an den Zahlungsweg. Wer eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat, muss in der LUGAS-Limitdatei jedes Zahlungskonto hinterlegen, das einzahlt, und muss auf diesem Konto den Inhaber identifizieren. Krypto-Börsen, die in Deutschland MiCAR-konform arbeiten, identifizieren zwar ihren Kunden, die Wallet-Adresse selbst gehört aber dem Kunden — und genau diese Adresse wandert von der Börse zur Wettseite, ohne noch einmal über ein identifiziertes Konto zu laufen. Das ist der Punkt, an dem der Zahlungsweg „eigenes Konto beim Geldwäsche-Verpflichteten“ technisch verlassen wird.
Wer auf der Suche nach Krypto-Sportwetten trotzdem auf einer Whitelist-Domain landet, hat es fast immer mit einer anderen Domain derselben Marke zu tun. Betway, bwin, Interwetten und Co. operieren über Malta-Lizenzen auch außerhalb Deutschlands; dort akzeptieren die Schwesterseiten Krypto. Die .de-Domain akzeptiert es nicht, und das ist die einzige Domain, die der GGL untersteht. Verwechslungen sind hier ein echtes Risiko.
Steuern auf Bitcoin-Gewinne aus Wetten
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Wer also nach dem 10. Mai 2022 Bitcoin hält und später verkauft, muss den Gewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern, sofern die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist oder die Freigrenze von 600 € überschritten wurde. Wer Wetten mit Bitcoin bezahlt und die Gewinne ebenfalls in Bitcoin auszahlt, realisiert beim Auszahlen in Euro einen Gewinn in Euro, nicht in Bitcoin — und dieser Euro-Gewinn ist der Besteuerungsgegenstand, unabhängig von der Wettsteuer auf den Einsatz.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt. Das Bundesfinanzministerium bestätigte den Inhalt des Urteils am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden. Die Mehrwertsteuer ist damit kein Thema; die Ertragsteuer ist es.
Eine Sache, die viele unterschätzen: Die Wettsteuer selbst — §§ 16 bis 25 RennwLottG, 5,3 % auf den um die Steuer geminderten Einsatz, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags — schuldet der Veranstalter, nicht der Spieler. Bei einem Offshore-Anbieter, der sie tatsächlich abführt, ist das kein Beweis für eine deutsche Erlaubnis; die Steuerpflicht greift unabhängig von der Lizenz.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und die Lücke dahinter
Wer mit deutscher Erlaubnis wettet, ist in zwei Schutzsysteme eingebunden, die der GlüStV 2021 eingeführt hat. OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, das jeder Anbieter bei Anmeldung und Login abfragt; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. LUGAS ist die Limitdatei, die das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat über alle Anbieter hinweg durchsetzt. Eine Erhöhung des Limits auf bis zu 10.000 € ist nur mit nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich, eine Anhebung darüber auf bis zu 30.000 € nur für höchstens ein Prozent der aktiven Spieler eines Anbieters. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen.
Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Wer auf einer Curaçao-Seite 5.000 € in einer Woche einzahlt, fragt niemanden, niemand sperrt ihn aus einer anderen Seite, und niemand prüft, ob er sich selbst gesperrt hat. Das ist kein Nebenumstand — es ist der Hauptunterschied zwischen Whitelist und Nicht-Whitelist. Der Schutz vor sich selbst, vor verschuldetem Spielverhalten und vor der Verzahnung verschiedener Anbieter existiert auf der Whitelist-Seite und nur dort.
Am 17. September 2026 warnte die GGL Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten und nannte dabei namentlich Anbieter wie Platincasino. Die Warnung greift das strukturelle Problem auf, nicht einzelne Marken: Wer in Deutschland wettet, ohne auf der Whitelist zu stehen, wettet nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt. Das ist nicht abstrakt — auf zivilrechtlicher Ebene haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen die Rückzahlung verlorener Einsätze angeordnet, wenn der Anbieter keine deutsche Erlaubnis hatte. Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt Nicholas Emiliou hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten, mit einer Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Wer heute auf einer Offshore-Seite verliert, hat also heute schon eine offene Tür, klagen zu können — aber keine Garantie, zu bekommen.
Die sechs GGL-lizenzierten Anbieter im Überblick
Betway
Betway Limited mit Sitz in Malta ist seit dem 09.03.2021 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis der GGL, die am 23.12.2022 als Folgeerlaubnis bestätigt wurde. Für die Spieler bedeutet das: vollständige Whitelist-Adresse, OASIS-Anbindung, LUGAS-Limit, Zahlungen nur von einem eigenen Konto bei einem Geldwäsche-Verpflichteten, keine Krypto. Wer bei Betway bleiben will, wählt aus den Standardmethoden — Überweisung, Karte, einige E-Wallets — und akzeptiert das monatliche 1.000-€-Limit, sofern er keine höhere Bonität nachweist.
Wettarena
Wettarena wird laut den AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten und steht seit dem 09.10.2020 auf der Whitelist. Die Marke richtet sich eher an den gelegentlichen Wetter als an den Profi, was sich auch in der Plattformauswahl zeigt. Zahlungen laufen über dieselben Wege wie bei Betway, Krypto nicht eingeschlossen.
MERKUR BETS
Die Merkur Bets Malta Limited betreibt MERKUR BETS mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 06.11.2023. Die Marke kommt aus der Spielhallen-Welt und führt dieses Profil in das Online-Angebot — Spielerschutz und Verantwortungsstrukturen sind entsprechend tief angelegt. Auch hier kein Krypto, und das ist konsequent: MERKUR BETS gehört zur Gauselmann-Gruppe, deren regulatorischer Anspruch einen Offshore-Pfad praktisch ausschließt.
Interwetten
Die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta, ist seit dem 02.11.2020 GGL-lizenziert; eine Folgeerlaubnis datiert auf den 27.12.2022. Interwetten gehört zu den älteren Online-Sportwetten-Marken Europas und hat das Lizenzverfahren früh durchlaufen. Der Zahlungsweg bleibt im standardisierten Rahmen, Krypto nicht enthalten.
DAZN Bet
Die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta, hält die Sportwetten-Erlaubnis für DAZN Bet seit dem 22.08.2023. DAZN bringt aus dem Streaming-Geschäft eine affinere Sport-Zielgruppe mit, was sich im Wettprogramm niederschlägt — Fußball, US-Sport, Boxen sind stark abgedeckt. Auch hier keine Krypto-Option auf der Whitelist-Domain.
bwin
Die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, ist seit dem 09.10.2020 GGL-lizenziert, mit einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. bwin gehört zu den etablierten Marken im deutschen Markt, das Sportwettprogramm ist breit, die Plattform ist auf mobile Nutzung optimiert. Zahlungen laufen über Standardmethoden, Krypto nicht.
Die vier Offshore-Anbieter
Allyspin
Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten; Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball sind als Sportarten aufgeführt. Der Anbieter ist nicht auf der GGL-Whitelist, hat keine deutsche Erlaubnis und ist nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Die Lizenz, soweit aus Drittquellen erkennbar, ist curaçaoisch, was in Deutschland keine rechtliche Wirkung entfaltet. Für Spieler in Deutschland ist das Angebot nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt.
22Bet
22Bet führt einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Auch hier: keine GGL-Whitelist, keine deutsche Erlaubnis, kein Anschluss an OASIS oder LUGAS. Die Lizenzangabe verweist auf Curaçao, was in Deutschland bedeutungslos ist. Die Plattform wirbt mit hoher Wettmärkte-Tiefe und Krypto-Zahlungen — beides ist für den deutschen Spieler mit dem Verlust des Spielerschutzes verbunden.
Playzilla
Playzilla bietet einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Keine Whitelist, keine deutsche Erlaubnis, keine OASIS- oder LUGAS-Anbindung. Krypto ist eine der Hauptzahlungsoptionen. Aus deutscher Sicht bleibt die Seite ein unerlaubtes Angebot.
Sportaza
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Auch hier: keine deutsche Erlaubnis, kein Anschluss an OASIS oder LUGAS, Krypto akzeptiert. Die Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine Wirkung.
Was eine Auszahlung bei einer Krypto-Wette praktisch bedeutet
Wer auf einem Offshore-Anbieter eine Wette mit Bitcoin platziert und gewinnt, erhält den Gewinn in Bitcoin, USDT oder einer anderen Kryptowährung — seltener in Euro. Bei der Umrechnung in Euro zum Zeitpunkt der Auszahlung entsteht ein Gewinn in Euro, der nach dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 ertragsteuerlich als privates Veräußerungsgeschäft zählt, sofern die Spekulationsfrist greift oder die Freigrenze überschritten wird. Hinzu kommen zwei Schwankungen, die das Ergebnis in beide Richtungen ziehen: der Kurs der Kryptowährung zwischen Ein- und Auszahlung und die Wettquote selbst.
Eine Auszahlung aus Einsatz und Quote folgt einer einfachen Rechnung: Auszahlung = Einsatz × Quote, Nettogewinn = Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einer Gesamtquote. Beispiel: Einsatz 50 €, Quote 2,40, Auszahlung 120 €, Nettogewinn 70 €. Bei Bitcoin statt Euro: Der 50-€-Einsatz entspricht beim Einzahlen etwa 0,0009 BTC, die Auszahlung von 120 € beim Auszahlen vielleicht 0,0020 BTC — wenn der BTC-Kurs in der Zwischenzeit gestiegen ist, realisiert der Spieler einen Hebel auf den BTC-Kurs, ohne es zu wollen; wenn er gefallen ist, schrumpft der Gewinn. Genau das ist der „schwankende Kurs“, der bei Krypto-Wetten mitschwingt und der bei Euro-Wetten fehlt.
Wann eine Krypto-Wette überhaupt sinnvoll sein kann
Es gibt Szenarien, in denen Offshore-Anbieter rationaler wirken — höhere Einzahlungslimits, breitere Live-Wettmärkte, schnellere Auszahlung, andere Bonusstrukturen. Diese Vorteile existieren, aber sie kosten den Spielerschutz, der in Deutschland durch OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Standardlimit greift. Wer sich für eine Offshore-Seite entscheidet, sollte sich klarmachen, was er abgibt: die Möglichkeit, sich selbst über die Anbieter hinweg zu sperren, die automatische Durchsetzung des Einzahlungslimits, den Zugriff auf eine deutsche Beschwerdestelle, die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit deutscher Gerichtsurteile. Wer das bewusst eintauscht, kann mit der Wahl leben; wer es nicht weiß, zahlt einen Preis, der nirgends auf der Rechnung steht.
Wie die Auszahlung bei Whitelist-Anbietern läuft
Bei einem GGL-Anbieter erfolgt die Auszahlung immer auf das eigene Zahlungskonto, das bei der Verifizierung hinterlegt wurde. § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV schreibt vor, dass das Guthaben bei Kontoschließung innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt wird. Krypto fällt, wie dargestellt, heraus. Die Mindestbeträge und Bearbeitungszeiten der einzelnen Anbieter variieren, sind aber an den Zahlungsmethoden ausgerichtet, die das Geldwäschegesetz akzeptiert.
Häufige Fragen
Können Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt werden?
Nein, nicht bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis. § 6b Absatz 4 GlüStV lässt nur Zahlungen von einem Konto im eigenen Namen bei einem Geldwäsche-Verpflichteten zu; Krypto-Wallets sind kein solches Konto. Wer Krypto akzeptiert, hat keine GGL-Erlaubnis.
Warum akzeptiert kein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist Krypto-Zahlungen?
Die Whitelist-Logik verlangt, dass jeder eingezahlte Cent einem namentlich geführten Konto zugeordnet werden kann. Krypto-Transaktionen enden an einer Wallet-Adresse, die zu einer Person gehört, aber nicht der Zahlungsweg ist, den das Geldwäschegesetz akzeptiert. Daher fällt Krypto durch die Whitelist-Anforderung, nicht durch eine Einzelentscheidung der Anbieter.
Was bedeutet „ohne OASIS“ oder „ohne LUGAS“ bei Krypto-Wettseiten für den Schutz der Spielenden?
OASIS ist die bundesweite Spieler-Sperrdatei, LUGAS die Limitdatei mit dem 1.000-€-Standardlimit pro Monat. Beide Systeme greifen nur, wenn ein Anbieter an sie angeschlossen ist — Whitelist-Anbieter sind es verpflichtend, Offshore-Anbieter nicht. Auf einer Krypto-Seite gibt es keine Sperre, die über Anbieter hinweg zieht, und kein automatisches Einzahlungslimit.
Welche Rechte bestehen bei einem Streit mit einem Krypto-Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis?
Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen die Rückzahlung verlorener Einsätze angeordnet, wenn der Anbieter keine Erlaubnis hatte. Der BGH hat die Frage am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23), und der Generalanwalt hat am 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) Rückzahlung grundsätzlich für möglich gehalten. Eine Garantie ist das nicht — Anspruch und Durchsetzbarkeit hängen am Einzelfall.
Wie behandelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Bitcoin steuerlich?
Das Schreiben vom 10. Mai 2022 stellt klar, dass Gewinne aus der Veräußerung von Bitcoin nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei sind, innerhalb des Jahres aber als private Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer unterliegen, sobald die Freigrenze von 600 € im Jahr überschritten ist. Die Besteuerung greift unabhängig davon, ob der Gewinn aus einer Wette oder aus einer reinen Krypto-Spekulation stammt.
Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs daran?
Die Auszahlung ist Einsatz × Quote, der Nettogewinn Einsatz × (Quote − 1). Bei Krypto kommen zwei Wechselkurse ins Spiel: der Euro-Kurs beim Einzahlen und beim Auszahlen. Steigt der Bitcoin-Kurs, gewinnt der Spieler einen Hebel auf den BTC; fällt er, schrumpft der Wettgewinn. Die Quote selbst bleibt von der Wettseite vorgegeben, der Krypto-Kurs ist das Zusatzrisiko.
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Inhalt erstellt vom Team «wettauszahlung»
